Düngebedarf ermitteln
Wer jetzt schon den Düngebedarf berechnen will, kann das mit Vorabwerten zum Nmin-Gehalt auf www.duengung-bw.de machen. Diese wurden als langjährige Durchschnittswerte vom LTZ-Augustenberg bereitgestellt.
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Weichen die tatsächlichen Werte aus der eigenen Nmin-Beprobung oder aus dem Nitratinformationsdienst um mehr als 10 kg N/ha von den Vorabwerten ab, muss man die Düngebedarfsermittlung auf www.duengung-bw.de kurz anpassen.
Die aktuellen Nmin-Vorabwerte finden Sie hier: Informationen zur Ermittlung des N-Düngebedarfs 2021 (Vorabermittlung))
Merkblätter auf dem neusten Stand
Außerdem wurden vom LTZ folgende Merkblätter an die Vorgaben der DüV 2020 angepasst und neu eingestellt:
- Merkblatt zur Düngeverordnung (2. Auflage, Dezember 2020)
- Merkblatt zur N-Düngebedarfsermittlung (Obergrenze DüV, Dezember 2020)
- Merkblatt zur N-Düngebedarfsermittlung (Empfehlung BW, Dezember 2020)
- Merkblatt zur P-Düngebedarfsermittlung (Dezember 2020)
- Merkblatt zur K-Düngebedarfsermittlung (Dezember 2020)
- Merkblatt zur Mg-Düngebedarfsermittlung (Dezember 2020)
- Stammdaten Düngung BW (Ackerbau, Dezember 2020)
Auf der LTZ-Seite sind die Merkblätter unter folgendem Link eingestellt:
https://ltz.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Duengung
In Düngung BW (www.duengung-bw.de) sind sie unter „Informationen“ zu finden.
Düngen online dokumentieren
In Düngung BW steht seit heute auch ein neuer Dienst zur Aufzeichnung von Düngungsmaßnahmen zur Verfügung.
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