Cross-Compliance-Bagatellfälle
Für die Umsetzung einer Cross-Compliance-Bagatellregelung haben sich Bund und Länder auf einen gemeinsamen Leitfaden verständigt. Damit soll der Rahmen des EU-Rechts ausgeschöpft und Behörden mit mehr Flexibilität bei der Überprüfung der Landwirte ausgestattet werden.
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So sollen bei Überschreitungen bis zu drei Prozent Mittel zwar zurückgefordert werden, die Fehler aber nicht sanktioniert werden müssen. Für die Verschonung der Landwirte von Abzügen bei den Direktzahlungen soll den Behörden in den Ländern auch bei der Kontrolle der Tierkennzeichnung eine Obergrenze von drei Prozent als Richtwert dienen. Voraussetzung ist laut Brüssel allerdings, dass die Tiere anderweitig identifizierbar sind. Es wird erwartet, dass aus der Gruppe der Landwirte, die bisher mit einprozentigen Abzügen bei den Direktzahlungen belegt wurden, künftig ein großer Teil unter die Bagatellregelung fällt und somit von Sanktionen verschont bleibt.
