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BMELV erlässt Eil-Verordnung zur Bekämpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers

Mittels einer Eilverordnung setzt das BMELV die EG-Entscheidungen zur Bekämpfung des Quarantäneschädlings Maiswurzelbohrer um. Damit werden Monitoring-Maßnahmen, Anzeigepflichten, Festlegung von Befalls- und Sicherheitszonen sowie Anbaubeschränkungen und -verbote vorgesehen.
Veröffentlicht am
Der erstmalig im vergangenen Jahr in Deutschland aufgetretene Maiswurzelbohrer gilt in der EU als Quarantäneschädling. Mit der EG-Entscheidung 2003/766/EG, zuletzt geändert durch Entscheidung 2006/564/EG, werden Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung des Schädlings festgelegt, die mittels der genannten Eilverordnung umgesetzt werden. Danach müssen die zuständigen Behörden ab dem 12. Juli 2008 bis 30. September 2008 systematische Erhebungen zum Vorkommen des Schadorganismus durchführen. Diese sind zu dulden, Funde oder Verdachtsmomente, auch durch Landwirte, sind unmittelbar zu melden. Bei Funden richten die Behörden Befalls- und Sicherheitszonen um die Fundorte ein. In der Befallszone (1 km Umkreis um den Fundort) dürfen im Befallsjahr...
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