Pflanzenschutz aktuell
Peak kann in Mais wieder jedes Jahr auf derselben Fläche angewendet werden
Mit Änderungsbescheid des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wurde die Anwendungsbestimmung NG355 („Mit diesen und anderen Prosulfuron-haltigen Pflanzenschutzmitteln darf innerhalb eines Dreijahreszeitraums auf derselben Fläche nur eine Behandlung mit maximal 20 g Prosulfuron pro Hektar durchgeführt werden“.) für das Maisherbizid Peak nicht mehr erteilt. Beim Nachbau von Mais nach Mais gibt es somit keine Einschränkung der Anwendung von Peak mehr.
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