Repräsentative Erträge 2008 für Energiepflanzen
Voraussetzung für die Gewährung der Beihilfe für Energiepflanzen ist, dass für jeden beantragten Hektar eine Rohstoffmenge, die mindestens dem repräsentativen Ertrag entspricht, an den Aufkäufer bzw. Erstverarbeiter abgeliefert oder im eigenen Betrieb energetisch verwertet wird. Für die Ernte 2008 hat das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum die repräsentativen Erträge für Kulturen, die in Baden-Württemberg angebaut werden, festgelegt.
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Landwirte, die die Beihilfe für Energiepflanzen beantragt haben, müssen zum Nachweis der geernteten bzw. abgelieferten Mengen eine Liefermeldung und bei hofeigener Verwertung eine Ernteerklärung bei der zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde einreichen. Zu diesem Zweck wurden vergangene Woche die Liefermeldungs- bzw. Ernteerklärungsformulare sowie das Merkblatt "Informationen für Landwirte mit Anbau von Energiepflanzen 2008" mit einer Übersicht über die für Baden-Württemberg festgelegten repräsentativen Erträge versandt. Die repräsentativen Erträge aller Bundesländer sind im Internet unter http://www.zi-daten.de veröffentlicht.

