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Pflanzenschutz aktuell

Zulassungen von Beizmitteln im Winterraps aufgrund von Notfallsituationen nach Artikel 53

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat Zulassungen für Beizmittel nach Artikel 53 erlassen.
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat wieder eine Zulassung für Vibrance OSR (Wirkstoffe: Fludioxonil, Metalaxyl-M, Sedaxane) gegen Auflaufkrankheiten und Falschen Mehltau in Winterraps vom 1. Juni bis zum 28. September 2022 für 120 Tage erteilt. Die Saatgutbehandlung kann mit 25 ml/Einheit Saatgut (eine Einheit Saatgut entspricht einer Saatgutmenge von 1.000.000 Korn) erfolgen. Der Hektaraufwand beträgt maximal 17,5 ml/ha, entsprechend 700.000 Korn pro Hektar. Wartezeit: F. Die Anwendung des Mittels darf nur in professionellen Saatgutbehandlungseinrichtungen vorgenommen werden, die in der Liste des Julius Kühn-Instituts aufgeführt sind (NT699-1). Das Mittel ist giftig für Vögel; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden (NH679).

Mit Scenic Gold (Wirkstoffe: Fluoxastrobin + Fluopicolide) wird ein weiteres Beizmittel in der Zeit vom 9. Mai bis zum 5. September 2022 für 120 Tage wieder gegen Auflaufkrankheiten und Falschen Mehltau in Winterraps mit 10 ml/kg, maximaler Mittelaufwand 50 ml/ha (entsprechend maximal 5 kg Saatgut pro ha) bereitgestellt. Keine Ausbringung des behandelten Saatgutes bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s (NH681). Das Mittel ist giftig für Vögel; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden (NH679).
 

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