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Pflanzenschutz aktuell

Futterrüben und Gemüse: Zulassungen für Notfallsituationen nach Artikel 53

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat neue Zulassungen für Notfallsituationen erteilt.
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Appel
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat folgende Zulassungen für Metalaxyl-M-haltige Beizmittel für Notfallsituationen erteilt:

Für Apron XL (Wirkstoff: Metalaxyl-M) wurde die Zulassung zur Verbringung von gebeiztem Saatgut aus den Niederlanden nach Deutschland in der Zeit vom 8. November 2022 bis zum 7. März 2023 und für die anschließende Aussaat des so behandelten Saatguts im Freiland erteilt. Die Zulassung wird für folgende Anwendungsgebiet festgesetzt: Gegen Auflaufkrankheiten und Falschen Mehltau in Buschbohne, Radieschen, Feldsalat, Spinat, Rucola-Arten, frischen Kräutern, Möhre und Rote Bete.

Maxim XL (Wirkstoffe: Fludioxonil + Metalaxyl-M) hat die Zulassung zur Saatgutbehandlung gegen Auflaufkrankheiten und Falschen Mehltau in frischen Kräutern (außer Salvia officinalis spec) und Rucola-Arten vom 1. Dezember 2022 bis zum 30. März 2023 und die anschließende Aussaat des so behandelten Saatguts im Freiland vom 31. März bis zum 27. Juli 2023 erhalten. Die Beizung kann mit 2 ml/kg Saatgut in 0-600 ml Wasser/100 kg Saatgut (4,5 kg Saatgut/ha, entsprechend 9 ml Produkt/ha für frische Kräuter, 4,8 kg Saatgut/ha, entsprechend 9,6 ml Produkt/ha für Rucola-Arten) erfolgen. Wartezeit. F.

Für Vibrance SB (Wirkstoffe: Fludioxonil + Metalaxyl-M + Sedaxane) wurde die Zulassung für die Saatgutbehandlung gegen Pythium ultimum, Phoma betae und Rhizoctonia solani in Futterrüben vom 4. November bis zum 3. März 2023 für 120 Tage erteilt. Die Beizung kann wie folgt durchgeführt werden: 33,3 ml pro Einheit Saatgut (maximaler Mittelaufwand 43,3 ml Produkt/ha; entsprechend maximal 1,3 Saatgut-Einheiten pro ha; 1 Einheit umfasst 100.000 Korn). Wartezeit. F. Die Aussaat darf vom 1. März bis zum 28. Juni 2023 erfolgen.

Diese Anwendungsbestimmungen gelten

Für Apron XL, Maxim XL und Vibrance SB gelten die folgenden Anwendungsbestimmungen:
Keine Ausbringung des behandelten Saatgutes bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s (NH681). Das Mittel ist giftig für Vögel; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden (NH679).
 

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