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Ausbildungsbonus

Der Bundesrat hat am 4. Juli 2008 das 5. SGB III-Änderungsgesetz angenommen, das unter anderem den Ausbildungsbonus enthält. Anträge für den Ausbildungsbonus können ab sofort formlos beim Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur gestellt werden.
Veröffentlicht am
Antragsformulare werden daraufhin dem Antragsteller zugeschickt. Ein Antrag muss vor Beginn der Ausbildung gestellt werden. Der Ausbildungsbonus wird nur gewährt, wenn zusätzlich Auszubildende eingestellt werden, die sich bereits im Vorjahr erfolglos um einen Ausbildungsplatz bemüht haben. Die Höhe des Ausbildungsbonus hängt von der Vergütung ab und kann zwischen 4000 und 6000 EURO pro Ausbildungsjahr betragen. Ein Merkblatt und der Gesetzestext ist unter www.arbeitsagentur.de unter dem Stichwort Ausbildungsbonus abzurufen. Auskünfte erteilt der Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur.
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