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Sperrfristen enden

Düngebedarf ermitteln

Vielerorts enden zum oder im Februar die Düngesperrfristen. Vor dem Düngebeginn müssen für die zu düngenden Schläge die Düngebedarfe ermittelt sein. Die Basis dafür bildet entweder eine eigene Nmin-Ermittlung oder die langjährigen Mittelwerte aus der Vorabermittlung . Wer die Literaturwerte verwendet, muss eventuell die Bedarfsermittlung korrigieren, sofern der tatsächliche Düngebedarf im laufenden Nitratinformationsdienst unter dem Vorabwert liegt. Die Düngebedarfsermittlung für einzelne Schläge führen Sie auf www.duengung-bw.de durch.

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