Aktueller Pflanzenschutzhinweis: Plakettenpflicht
Es wird noch mal an die pflichtmäßige Überprüfung der Feldspritzen erinnert. Von der Kontrollpflicht sind alle Geräte betroffen, bei denen die Gültigkeit der Prüfplaketten bereits im ersten Halbjahr 2008 (blaue Farbe) abgelaufen ist oder, die immer noch eine orangefarbene Plakette 2007 tragen. Der Einsatz von Geräten ohne gültige Prüfplakette stellt nicht nur eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit dar, sondern führt auch zu einem Verstoß gegen die Cross-Compliance-Bestimmungen und damit zu Prämienkürzungen.
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