Unkrautbekämpfung in Sommergetreide planen
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Ab dem 3-Blattstadium (BBCH 13) sollten die Bestände auf vorhandene Ungräser und Unkräuter kontrolliert werden. Behandlungen sind nur nach Überschreitung der Bekämpfungsrichtwerte erforderlich (Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2023“, Seite 47). Der Einsatz vieler Herbizide ist nur bis zum Ende der Bestockung (BBCH 29) des Sommergetreides möglich. Die Auswahl der Mittel ist in Abhängigkeit von den vorhandenen Unkräutern zu treffen (Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2023“, Tabelle 22 und 231 auf den Seiten 52 bis 55). Die beste Wirkung ist bei Behandlungen in den Auflauf der Unkräuter zu erzielen.
In Schutzgebieten Spritzfenster anlegen
Auf Äckern in Landschaftsschutzgebieten, FFH-Gebieten und Vogelschutzgebieten sowie auf intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen in Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten, in gesetzlich geschützten Biotopen und bei Naturdenkmalen kann die Wahlmaßnahme „A 5.2w Anwendung selektiver Herbizide“ (www.ltz-bw.de > Arbeitsfelder > Integrierter Pflanzenschutz) erfüllt werden. Das Anlegen eines Spritzfensters pro Bewirtschaftungseinheit ist in diesen Schutzgebieten ein Muss (A 8.1). Beginn und Ende des Spritzfensters ist zu markieren. Es sollte in einem homogenen Teil des Feldes, in mindestens 10 m Distanz zum Feldrand liegen und eine Länge von mindestens 10 m sowie Breite von mindestens zwei Teilbreiten des Spritzbalkens (mindestens 5 m) haben.
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