Ackerbau-Telegramm
Schröpfschnitt von Ackerfutter
Wurde nach der Hauptfruchternte ein über- oder mehrjähriger Ackerfutterbestand etabliert, sollte nun geprüft werden, inwieweit sich einjährige Unkräuter im Bestand etabliert haben. Da Ackerfutterarten in der Regel eine schnelle Jugendentwicklung aufweisen, sind Unkräuter in der Regel nicht konkurrenzfähig. Während der Jugendentwicklung kann jedoch ein Schröpfschnitt zur Unkrautregulierung notwendig sein, damit die aufgelaufenen Unkräuter keine keimfähigen Samen bilden, die in der Folgekultur auflaufen und dort Probleme verursachen. Der Schröpfschnitt sollte circa 6 bis 8 Wochen nach der Aussaat bei einer Bestandshöhe von 10 bis 20 cm durchgeführt werden, jedoch immer vor der Samenbildung der unerwünschten Arten. Das Mähwerk oder Mulchgerät sollte dabei auf eine Höhe von 7 bis 8 cm eingestellt werden. Bei einem hohen Anfall von Schnittgut empfiehlt es sich, das Schnittgut von der Fläche zu entfernen. In Abhängigkeit von der Entwicklung des Bestandes kann auch ein mehrmaliger Schröpfschnitt erforderlich sein.
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