Wasserschutzgebietsauflage (NG300) für die S-Metolachlor haltigen Maisherbizide Dual Gold und Gardo Gold erteilt
Ein Metabolit des Wirkstoffes S-Metolachlor wurde von "nicht relevanter Metabolit" zu "relevanter Metabolit" umgestuft. Damit ändert sich der Grenzwert für die Trinkwassergewinnung. ACHTUNG: In der gedruckten Broschüre "Integrierter Pflanzenschutz im Ackerbau und Grünland 2024" konnte diese Information nicht mehr berücksichtigt werden, wird aber in die Online-Version aufgenommen.
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Vor diesem Hintergrund hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für die Pflanzenschutzmittel mit S-Metolachlor Dual Gold und Gardo Gold die Anwendungsbestimmung NG300 vergeben.
Der exakte Wortlaut der neuen Anwendungsbestimmung (NG300) lautet: „In Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten sowie in sonstigen von der zuständigen Behörde zum Schutz des Grundwassers abgegrenzten Gebieten ist die Anwendung des Mittels verboten.“
Daher dürfen diese Mittel in allen Wasserschutzgebieten in der kommenden Saison nicht mehr eingesetzt werden. Der Aufbrauch kann nur noch außerhalb von Wasserschutzgebieten erfolgen.
ACHTUNG: In der gedruckten Broschüre "Integrierter Pflanzenschutz im Ackerbau und Grünland 2024" konnte diese Information nicht mehr berücksichtigt werden, wird aber in die Online-Version aufgenommen.
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