Im Raps auf Rapsglanzkäfer achten
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Während der Knospenbildung sollten die Bestände idealerweise alle zwei Tage kontrolliert werden. Bekämpfungsmaßnahmen sind nur durchzuführen, wenn der Bekämpfungsrichtwert (zählen am Haupttrieb oder abklopfen in Schale an fünf Stellen im Feld an mindestens fünf Pflanzen) überschritten wird. Der Bekämpfungsrichtwert zur Mitte der Knospenbildung bis Beginn der Blüte liegt bei:
- fünf Käfern je Haupttrieb in einem schwachen Bestand
- zehn Käfern je Haupttrieb in einem wüchsigen Bestand
Stark im Ausgleich
Wüchsige Rapsbestände können sehr viel kompensieren. Behandlungen unterhalb der Bekämpfungsrichtwerte entsprechen nicht der guten fachlichen Praxis. Grundsätzlich birgt jede Insektizidanwendung das Risiko einer Selektion auf resistente Schädlinge. Daher ist es zusätzlich zu Umweltgesichtspunkten auch aus Gründen des Pflanzenschutzes geboten, dass Behandlung nur dann durchgeführt werden, wenn es fachlich geboten ist.
Eine Anwendung der nicht bienengefährlichen B4- Mittel Mospilan SG bzw. Danjiri ist nur noch zulässig vom Kulturstadium BBCH 51 „Blütenanlagen des Hauptsprosses in mitten der obersten Blätter von oben sichtbar“ bis zum Stadium BBCH 59 „Erste Blütenblätter sichtbar; Blüten noch geschlossen“. Ein späterer Einsatz kann zur Überschreitung des Rückstandshöchstgehalts von Acetamiprid in Honig führen.Tankmischungen von Mospilan SG bzw. Danjiri mit Azolfungiziden sind bienengefährlich. Zudem ist zu beachten, dass Mospilan SG und Danjiri nicht in Kombination mit Netzmitteln ausgebracht werden dürfen (Auflage VV553).
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