Zulassungen für Notfallsituationen nach Artikel 53 in Rüben gegen Blattläuse als Virusvektoren
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Pflanzenschutzmittel Mospilan SG (Wirkstoff: Acetamiprid) eine Zulassung gegen Blattläuse als Virusvektoren in Zucker- und Futterrübe vom 30. März 2024 bis 27. Juli 2024 erteilt. Mospilan SG darf nach Überschreiten von Bekämpfungsschwellen oder nach Warndienstaufruf einmal in den BBCH-Stadien 12 (zwei Laubblätter entfaltet) bis 39 (Bestandesschluss: über 90 Prozent der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich) mit einem Aufwand von 0,25 kg/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha gespritzt werden. Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz und Schutz des Naturhaushaltes sind zu beachten.
Zusätzlich hat das BVL für das Pflanzenschutzmittel Danjiri (Wirkstoff: Acetamiprid) eine Zulassung gegen Blattläuse als Virusvektoren in Zucker- und Futterrübe vom 1. April 2024 bis 29. Juli 2024 erteilt. Carnadine 200 darf nach Überschreiten von Bekämpfungsschwellen oder nach Warndienstaufruf einmal in den BBCH-Stadien 12 (zwei Laubblätter entfaltet) bis 39 (Bestandesschluss: über 90% der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich) mit einem Aufwand 0,25 kg/ha in 200 – 400 l Wasser/ha gespritzt werden. Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz und Schutz des Naturhaushaltes sind zu beachten.
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