Einsatz von Mospilan diskutiert
In der vergangenen Saison durfte Mospilan SG auf Basis von Paragraf 11 Pflanzenschutzgesetz zur Bekämpfung der Kirschfruchtfliege an Süß- und Sauerkirschen eingesetzt werden. Unlängst lud die Firma Stähler als Hersteller des Mittels Berater zu einem Erfahrungsauschtausch ein.
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Hauptthema war ein Erfahrungsaustausch zu den mit Mospilan erzielten Bekämpfungsleistungen gegen die verschiedenen Entwicklungsstadien der Kirschfruchtfliege. Wie die Firma Stähler mitteilt, konnte in vielen Fällen mit einer zweimaligen Anwendung gute bis sehr gute Wirkungsgrade gegen die sonst drohende Vermadung der zum Verkauf vorgesehen Kirschen erreicht werden. In den Fällen mit einer nur unterdurchschnittlichen Verminderung des Befalls versuchten die Tagungsteilnehmer, ein Raster von Einflussfaktoren für die im Einzelfall erreichbaren Wirkungsgrade aufzustellen. Ein Ergebnis dieser Überlegungen wird die künftige Empfehlung sein, nach der letzten Spritzung mit Mospilan den Bestand unter Einhaltung der Wartezeit von 14 Tagen...