Notfallzulassungen im Ackerbau
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Pflanzenschutzmittel Promanal HP (Wirkstoff: Paraffinöl) eine Zulassung gegen Blattläuse als Virusvektoren in Kartoffel zur Pflanzguterzeugung (Vorstufen, Basis und zertifiziertes Pflanzgut) vom 25. April 2024 bis zum 24. August 2024 erteilt.
In Kartoffeln
Promanal HP darf in den BBCH-Stadien BBCH 10 (erste Blätter spreizen sich ab) bis BBCH 91 (Beginn der Blattvergilbung beziehungsweise Blattaufhellung) nach Warndienstaufruf beziehungsweise ab Erreichen der Bekämpfungsschwelle in zwei Behandlungen im Stadium BBCH 10 bis BBCH 24 (4. basaler Seitentrieb gebildet) gespritzt werden oder in zwei Behandlungen im Stadium BBCH 25 (5. basaler Seitentrieb gebildet) bis BBCH 91. Der zeitliche Mindestabstand in BBCH 10 bis BBCH 24 beträgt 3 Tage, in BBCH 25 bis BBCH 91 beträgt er 7 Tage. Bei Behandlung in BBCH 10 bis BBCH 24 ist ein Aufwand von 3,5 Liter/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha zulässig, bei späterer Behandlung in BBCH 25 bis BBCH 91 ein Aufwand von 7 Liter/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha. Aussortierte Pflanzkartoffeln können zu Lebens- und Futtermittelzwecken verwendet werden. Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz, Gewässerschutz und Schutz des Naturhaushaltes sind zu beachten.
Im Raps
Das BVL hat für das Pflanzenschutzmittel Scenic Gold (Wirkstoff: Fluoxastrobin und Fluopicolide) eine Zulassung gegen Auflaufkrankheiten, Falscher Mehltau, Wurzelhals- und Stängelfäule, sowie Rapsschwärze in Winterraps vom 15. Mai 2024 bis 11. September 2024 erteilt. Scenic Gold darf zur Saatgutbehandlung mit einem Aufwand von 10 ml/kg Saatgut eingesetzt werden. Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz und Gewässerschutz sind zu beachten.
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