Letzter NID-Artikel für die Saison 2024
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Für Körnermais beruht die Auswertung auf ca. 180 Proben. Der durchschnittliche Nitratgehalt beträgt 55 kg N je ha. Für Silomais sind ca. 190 Proben eingegangen, mit einem durchschnittlichen Nitrat-N-Gehalt von 56 kg N je ha. Bei Kartoffeln liegt der durchschnittliche Nitratgehalt derzeit bei 49 kg N je ha in der Tiefe 0-60 cm. Die regionalen Unterschiede bei den Maisflächen sind zu beachten.
Späte Nmin-Methode
Am 30. April beginnt die Beprobung von Mais nach der „späten Nmin-Methode“.
Diese Werte werden allerdings nicht für die vorliegenden Auswertungen herangezogen, da die beprobten Standorte meist bereits vor der Probennahme eine Startdüngung erhalten haben.
Bitte beachten Sie zur späten Nmin-Methode folgende Hinweise:
- Die Probenahme soll frühestens im 4-Blattstadium erfolgen, wobei zwischen Saat- und Messtermin mindestens 4 Wochen liegen müssen.
- Bei einer vorangegangenen Reihendüngung muss die Beprobung exakt zwischen den Reihen durchgeführt werden.
- Die Proben müssen schnellstmöglich zum Labor. Die Kühlkette darf nicht unterbrochen werden. Notfalls die Proben in einer Gefriertruhe zwischenlagern.
Für folgende Kulturen endet in den nächsten Wochen der Beprobungszeitraum:
- Frühkartoffeln und Durchwachsene Silphie 15.05.
- Zuckerrüben 31.05.
- Kartoffeln und Sonnenblumen 15.06.
- Mais und Reben 30.06.
- Junganlagen von Reben und Spargel 31.07.
Für später gezogene Proben wird von den Laboren nur noch der Nitratgehalt mitgeteilt.
Hinweise zur Beprobung in Wasserschutzgebieten
In Wasserschutzgebieten der Nitratklasse II oder III (Problem- oder Sanierungsgebiete) ist nach baden-württembergischer SchALVO (Schutzgebiets- und Ausgleichs-verordnung) bei bestimmten Kulturen die Bemessung der Stickstoffdüngung nach der Nmin-Messmethode erforderlich.
Zur Maisdüngung ist die „späte Nmin-Messmethode“ vorgeschrieben, d.h. die Nmin-Beprobung darf frühestens im 4-Blatt Stadium erfolgen. Der ermittelte N-Düngebedarf kann ab dem 6-Blattstadium ausgebracht werden (die SchALVO-Beschränkungen zu Einmalgaben gelten dabei nicht); der hierbei ermittelte N-Düngebedarf darf unter Berücksichtigung der Startgabe den zur Startdüngung ermittelten ersten N-Düngebedarf (ggf. im Nitratgebiet -20 %) nicht überschreiten.
Die Startdüngung (bei vorher ermitteltem N-Düngebedarf, i.d.R. mit Referenzwert) darf bei mineralischer Düngung nur als Reihen- oder Unterfußdüngung erfolgen; dabei sind höchstens 40 kg anrechenbarer Stickstoff je ha zulässig (dies entspricht gem. DüV einer Ausnutzung von 100 %), außerdem sind langsam wirkende Dünger zu verwenden. Werden für die Startdüngung anstatt Mineraldüngern ganz oder teilweise organische Dünger eingesetzt sind ebenfalls höchstens 40 kg anrechenbarer Stickstoff je ha zulässig; werden Gülle mit Nitrifikationshemmstoff oder feste separierte Gärrückstände eingesetzt dürfen höchstens 60 kg anrechenbarer Stickstoff je ha aufgebracht werden (dies entspricht der Ausnutzung gem. DüV, Anlage 3, mindestens jedoch der Ammoniumgehalt).
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Wasserschutzberatung der zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde.
Tabelle 1: Nitratgehalte in 0 - 90 cm Bodentiefe Mitte bis Ende April 2024
Kulturen | NID-Region | kg N/ha |
---|---|---|
Körnermais | Mittel Baden-Württemberg | 55 (21- 20- 14) |
Rheinebene | 55 (20- 20- 15) | |
Unterland/Gäulandschaften | 54 (21- 19- 14) | |
Silomais | Mittel Baden-Württemberg | 56 (24- 19- 13) |
Geringere Alb, Baar, Heuberg, Schwarzwald | 64 (32- 25- 7) | |
Bessere Alb, Donau/Iller, Hohenlohe | 72 (31- 24- 17) | |
Oberland/Bodensee | 41 (17- 14- 10) | |
Unterland/Gäulandschaften | 55 (22- 20- 13) | |
Kartoffeln (0-60 cm) | Mittel Baden-Württemberg | 49 (24- 25) |
Reben (0-60 cm) | Mittel Baden-Württemberg | 20 (12- 8) |
Rheinebene | 17 (10- 7) | |
Unterland/Gäulandschaften | 24 (13- 11) | |
Stand 29.04.2024 Zeitraum: KW 15 - 17 |
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