Aktueller Pflanzenschutzhinweis: Nach Beendigung der Spritzsaison Pflanzenschutzmittellager aufräumen
Wenn die Spitzarbeiten beendet sind, ist es ratsam noch vor Beginn des Winters das Spritzmittellager aufzuräumen. Die Behälter mit den noch nicht verbrauchten Pflanzenschutzmitteln müssen frostfrei gelagert werden. Sonst besteht die Gefahr, dass sie sich unter Frosteinwirkung verändern und nicht mehr wirksam oder nicht mehr anwendbar werden.
Die Mittel sollten im Lager sinnvoll geordnet und übersichtlich zusammengestellt werden. Dabei muss bei jedem Mittel geprüft werden, ob es noch zugelassen ist. Nach dem Ende einer Zulassung besteht in der Regel noch eine 2-jährige Aufbrauchfrist. Im Zweifelsfall kann beim Händler oder zuständigen Pflanzenschutzdienst nachgefragt werden.
Nach den Bestimmungen des novellierten Pflanzenschutzgesetztes müssen Pflanzenschutzmittel, deren Zulassung beendet und Aufbrauchfrist abgelaufen ist, nach den Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und aufgrund von diesen Gesetzen erlassenen erlassenen Rechtsverordnungen unverzüglich beseitigt werden.
Die Mittel sollten im Lager sinnvoll geordnet und übersichtlich zusammengestellt werden. Dabei muss bei jedem Mittel geprüft werden, ob es noch zugelassen ist. Nach dem Ende einer Zulassung besteht in der Regel noch eine 2-jährige Aufbrauchfrist. Im Zweifelsfall kann beim Händler oder zuständigen Pflanzenschutzdienst nachgefragt werden.
Nach den Bestimmungen des novellierten Pflanzenschutzgesetztes müssen Pflanzenschutzmittel, deren Zulassung beendet und Aufbrauchfrist abgelaufen ist, nach den Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und aufgrund von diesen Gesetzen erlassenen erlassenen Rechtsverordnungen unverzüglich beseitigt werden.
- Veröffentlicht am