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Längere Beschäftigung von Saisonarbeitern

Ab 1. Januar 2009 sollen Saisonarbeitskräfte statt bislang vier künftig sechs Monate beschäftigt werden können. Eine solche Verlängerung der Beschäftigungsdauer hat das Bundesarbeitsministerium vorgeschlagen. Im Bundesrat wird darüber am 19. Dezember beraten.

Veröffentlicht am
Dier Bundesausschuss für Obst und Gemüse begrüßt die mögliche Verlängerung der Beschäftigungsdauer von Saisonarbeitskräften aus osteuropäischen Ländern um zwei Monate. Mit dieser Ausweitung werde eine Verbesserung erreicht, allerdings der geforderten Ausweitung auf neun Monate nicht entsprochen. Damit werde das Grundproblem für die Obst- und Gemüsebetriebe in Deutschland bestehen bleiben. Die Verfügbarkeit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Saisonarbeitskräfte werde dadruch weiterhin nicht in dem Maße gegeben sein, wie sie von den Betrieben benötigt werde. Der Abschluss bilateraler Verträge mit osteuropäischen Staaten außerhalb der EU bleibe daher dringend erforderlich. Außerdem sollte die Umsetzung der allgemeinen...
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