Längere Beschäftigung von Saisonarbeitern
Ab 1. Januar 2009 sollen Saisonarbeitskräfte statt bislang vier künftig sechs Monate beschäftigt werden können. Eine solche Verlängerung der Beschäftigungsdauer hat das Bundesarbeitsministerium vorgeschlagen. Im Bundesrat wird darüber am 19. Dezember beraten.
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