Saisonarbeitskräfte: Statt vier nun sechs Monate
Statt bislang vier können osteuropäische Saisonarbeitskräfte nun bis zu sechs Monate pro Kalenderjahr beschäftigt werden, nachdem das Bundesarbeitsministerium grünes Licht für die Verlängerung gegeben und auch der Bundesrat zugestimmt hat. Die Verlängerung der Beschäftigungshöchstdauer erfolgte vor dem Hintergrund der sinkenden Zahl an ausländischen Saisonkräfte. Damit soll, so das Ministerium, sichergestellt werden, dass die für Erntearbeiten erforderlichen Arbeitskräfte in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen.
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