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Saisonarbeitskräfte: Statt vier nun sechs Monate

Statt bislang vier können osteuropäische Saisonarbeitskräfte nun bis zu sechs Monate pro Kalenderjahr beschäftigt werden, nachdem das Bundesarbeitsministerium grünes Licht für die Verlängerung gegeben und auch der Bundesrat zugestimmt hat. Die Verlängerung der Beschäftigungshöchstdauer erfolgte vor dem Hintergrund der sinkenden Zahl an ausländischen Saisonkräfte. Damit soll, so das Ministerium, sichergestellt werden, dass die für Erntearbeiten erforderlichen Arbeitskräfte in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen. 

Veröffentlicht am
Vom Bundesausschuss Obst und Gemüse wurde die Verlängerung der möglichen Höchstdauer der Beschäftigung zwar begrüßt, die berufsständische Vertretung gibt allerdings zu bedenken, dass dies nur zu einer leichten Entspannung der Lage beitragen werde. Da die sinkende Zahl von ausländischen Erntehelfern vielfältige Ursachen habe und vom deutschen Arbeitsmarkt Saisonarbeitskräfte nicht im erforderlichen Umfang zu rekrutieren sind, seien zusätzliche Vermittlungsabsprachen mit Drittländern wie der Urkaine oder Weißrussland nach wie vor erforderlich.
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