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Aktueller Pflanzenschutzhinweis: Maissaat – Geräte umrüsten

Wegen des Bienensterbens in der Oberrheinebene hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit 2008 für alle Chlotianidin-haltigen Beizmittel das Ruhen der Zulassung angeordnet. Während die Einschränkungen bei insektiziden Beizmitteln für das Rapssaatgut im Juli 2008 aufgehoben wurden, ruht die Zulassung dieser Beizmittel für Mais weiterhin. Wichtige Kriterien bedürfen einer eingehenden Prüfung: Aufbereitung des Saatgutes, Beizmittelrezeptur, Optimierung des Beizprozesses, Abtriftminderung bei Sägeräten. Vom Julius-Kühn-Institut in Braunschweig wurden verschiedene Maissägeräte mit den dazu gehörenden Umrüstsätzen hinsichtlich der Abtrift von Stäuben während der Aussaat geprüft. Mit diesen Gerätetypen wird eine um 90 Prozent geringere Abtrift erreicht. Eine Liste solcher Abtrift-mindernder Maissägeräte finden Sie im Internet unter www.jki.bund.de / Pflanzenschutzgeräte.
Es ist immer noch nicht geklärt, welche Beizmittel mit welchen Auflagen für die Maissaat 2009 zur Verfügung stehen werden. Nähere Informationen erfolgen umgehend, sobald Entscheidungen getroffen worden sind.

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