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Aktueller Pflanzenschutzhinweis: In Zuckerrüben auf Chloridazon-haltige Herbizide verzichten

Für den Herbizideinsatz wird auf die Einhaltung folgender Anwendungsbeschränkungen für Chloridazon-haltige Mittel hingewiesen: Pyramin, Terlin, Betoxon werden aus Gründen des vorsorglichen Grundwasserschutzes nicht mehr empfohlen. Auf den Einsatz von Rebell ist innerhalb von Wasserschutzgebieten (Normal-, Problem- und Sanierungsgebiete) völlig zu verzichten. Außerhalb von Wasserschutzgebieten wird Rebell möglichst nur im Nachauflauf bis maximal drei bis vier Liter pro Hektar Gesamtmenge empfohlen.
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