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Feuerbrandbekämpfung mit streptomycinhaltigen Mittlen möglich

Neben den bekannten Schnitt- und Rodemaßnahmen kann Feuerbrand in Kernobst in diesem Jahr wieder mit den streptomycinhaltigen Mitteln Strepto und Firewall 17 WP bekämpft werden. Von den Regierungspräsidien wurde eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Allerdings dürfen die Mittel nur im Erwerbsanbau und in Vermehrungsbeständen von Kernobst eingesetzt werden, nicht aber im Streuobstbau.
Veröffentlicht am
Obstbauern benötigen einen Berechtigungsschein vom zuständigen Landwirtschaftsamt, mit dem die Mittel eingekauft und angewandt werden dürfen. In Erwerbsanlagen sind maximal zwei Anwendungen nur während der Blütezeit möglich. In Vermehrungsanlagen sind höchstens drei Behandlungen auch nach Hagel bis 6. August 2009 erlaubt. Eine Wartezeit von 21 Tagen ist einzuhalten. Zu Gewässern muss bei allen Mitteln je nach Ausbringungsgerät ein bestimmter Abstand eingehalten werden. Die Mittel sind nicht bienengefährlich. Die Obstbauern sind jedoch verpflichtet, die Imker vor einer beabsichtigten Strepto- oder Firewall 17 WP-Anwendung zu informerien. Zu dem Kreis gehören diejenigen Imker, deren Bienenstöcke bis 3 km von der zu behandelnden Fläche...
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