Aktueller Pflanzenschutzhinweis: Spritzgeräte vorschriftsmäßig reinigen
Reste von Spritzbrühe oder Reinigungsflüssigkeit dürfen keinesfalls in die Kanalisation oder Gewässer gelangen. Technisch unvermeidliche Restmengen müssen Sie nach der letzten Behandlung verdünnen und auf der bereits behandelten Fläche ausbringen. Beachten Sie das spezielle Merkblatt zur Spritzenreinigung, das auch in BWagrar 11/09 beigeheftet war.
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