Seilwinden regelmäßig checken
Die Seilwinde erleichtert die Waldarbeit erheblich. Es handelt sich aber um eine prüfpflichtige Maschine an der diverse Untersuchungen durchgeführt werden müssen.
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Seilendverbindung: Bei einer Schlagverpressung darf nur die Verflechtung mit dem so genannten "Flämischen Auge" erfolgen. Wird die Endverbindung gepresst, so muss diese mit einer DIN-Pressung gemäß DIN 13411-3 erfolgen. Das können nur hierzu zugelassene Fachwerkstätten. Anschlagmittel: Hier ist besonders auf die Verschleißerscheinung wie Schleifstellen zu achten. Ketten mit beschädigten Gliedern sind auszuwechseln. Die Ketten müssen dabei auch die gleiche Bruchkraft wie das verwendete Seil aufweisen. Das eingesetzte Seil muss die doppelte Zugkraft wie die Winde besitzen; das heißt, in einer Seilwinde mit 6 Tonnen Zugkraft muss ein Seil mit 12 Tonnen Mindestbruchkraft eingesetzt werden. Wiederkehrende Prüfung: Bei einer Seilwinde...
