Teilbesteuerung auf Biodiesel
Die Teilbesteuerung von Biodiesel in Höhe von 8,86 Cent je Liter und von Pflanzenölkraftstoff in Höhe von 2,07 Cent je Liter muss sofort ausgesetzt werden und die nachfolgenden Stufen der Anhebung dürfen nicht in Kraft treten. Diese Forderung stellte der Vorsitzende der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP), Dr. Klaus Kliem, bei der Konferenz „Fuelling the Future“ des Bundeslandwirtschaftsministeriums im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft am 6. März 2007 in Nürnberg.
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„Deutschland laufe Gefahr, eine in den vergangen Jahren mit viel Engagement und Eigenmitteln aufgebaute Distributionsstruktur im Handel sowie die zurzeit noch rund 1900 öffentlichen Biodieseltankstellen zu verlieren. Die von Politikern auch in Nürnberg geäußerte Anerkennung dieser Forderung reiche nicht aus. Jetzt sei konsequentes Handeln der Bundesregierung und des Parlaments dringend erforderlich“, betonte der UFOP-Vorsitzende. Die UFOP fordert dazu auf, im Energiesteuergesetz eine sachgerechte Teilbesteuerung der reinen Biokraftstoffe einzuführen, die den Notwendigkeiten des Marktes Rechnung trägt. Dazu zählen insbesondere die Berücksichtigung des tatsächlichen Unterschiedes im Energiegehalt zwischen Dieselkraftstoff und...