UFOP stellt dramatische Unterkompensation bei Biodiesel fest
Der Absatz von Biodiesel stockt. Grund ist ein fehlender Passus innerhalb der Steuergesetzgebung. Um eine als Überkompensation bezeichnete übermäßige steuerliche Förderung von Biodiesel zu vermeiden, wurde im Sommer 2006 eine stufenweise ansteigende Besteuerung von reinem Biodiesel beschlossen. Im Gesetz wurde jedoch eine Regelung für den Fall einer Unterkompensation nicht berücksichtigt. Fallende Dieselpreise und steigende Rohstoffkosten für die Biodieselproduktion haben in den vergangenen Monaten jedoch genau dazu geführt.
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Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) hat den bereits zwei Jahre alten ersten Bericht der Bundesregierung zur Steuerbegünstigung (Drucksache 15/5816) fortgeführt und kommt dabei zu einem alarmierenden Ergebnis. Momentan liegt bereits eine Unterkompensation von 8 Cent vor. Mit der nächsten Steuerstufe zum 1. Januar 2008 wird dieser Wettbewerbsnachteil für reinen Biodiesel sogar auf 14 Cent ansteigen. Laut UFOP findet derzeit für 2008 praktisch kein Vorkontrakthandel für die Vermarktung von Biodieselreinkraftstoff statt. Ein Großteil der Biodieselproduktionsanlagen, die u. a. mit öffentlichen Investitionshilfen errichtet wurden, ist nicht ausgelastet. Bereits kurzfristig ist mit ersten Insolvenzen zu rechnen. Den...