Grabenräumen auch ohne Fräse
Im neuen Naturschutzgesetz wurde ein absolutes Fräsverbot in wasserführenden Gräben zum Schutz dort lebender Tiere verankert. Die Grabenunterhaltspflichtigen müssen sich nun an die neue Gesetzeslage anpassen.
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Gräben und Fließgewässer zählen nicht nur zu den wichtigsten Vernetzungswegen unserer einzigartigen Moore und Feuchtgebiete. Sie sind vor allem Lebensraum besonders geschützter oder gar vom Aussterben bedrohter Arten, wie Krebsen, Teich- und Flussmuscheln, Libellen und Lurche. Räumgeräte langjährig erprobt Die verheerende Auswirkung der Grabenfräse auf die in Gräben vorkommende Tierwelt hat in der Vergangenheit immer Konflikte mit dem Naturschutzgesetz heraufbeschworen. Dies hat dazu geführt, dass nach Bayern und anderen Bundesländern nun auch in Baden-Württemberg Fräsen aus wasserführenden Gräben verbannt wurden. Im Landkreis Ravensburg wurde schon seit über einem Jahrzehnt versucht, durch Aufklärung und begleitende Untersuchungen...
