Die Lagerhygiene ernstnehmen
Der Wettbewerb zwingt jeden Landwirt, durch eine fachgerechte Lagerung Qualität und Wert der Ernteprodukte zu erhalten. Hinzu kommen neue rechtliche Rahmenbedingungen und Hygieneanforderungen.
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Neben den Qualitätsaspekten bestimmen seit 1. Januar 2005 generell drei europäische Verordnungen die Handlungsgrundsätze und Anforderungen an Getreideläger: - EU-Verordnung 178/2002 (Lebensmittelsicherheit); - EU-Verordnung 852/2004 (Lebensmittelhygiene) und die - EU-Verordnung 183/2005 (Futtermittelhygiene). Nach der EU-Verordnung Nr. 178/2002 zur Lebensmittelsicherheit vom 28. 01. 2002 muss für Getreide seit 1. Januar 2005 die Rückverfolgbarkeit ab der Ernte gewährleistet sein. Das gleiche gilt für Getreide als Futtermittel. Getreide kein anonymes Massenprodukt mehr Grundsätzlich lässt sich aus diesen rechtlichen Vorgaben ableiten: Getreide hat den Status eines anonymen Massenproduktes endgültig verloren. Das Marktprodukt „Getreide“ ist...
