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Zertifizierte Holzprodukte werden Pflicht

Als erstes Bundesland macht Baden Württemberg den Nachweis über die Herkunft von Holzprodukten zur Bedingung.
Veröffentlicht am
Ende Januar hatte die Bundesregierung nach einem mehrjährigen Entwicklungsprozess ihre Beschaffungsrichtlinie für Holz und Holzprodukte veröffentlicht. Nach dieser Richtlinie muss in Zukunft jeder Lieferant zum Beispiel durch ein PEFCZertifikat nachweisen, dass die gelieferten Holzprodukte aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Die Bundesregierung ist mit der Beschaffungsrichtlinie in guter Gesellschaft, denn international machen sich schon viele Regierungen und auch die EU für Holzprodukte mit Zertifikat stark. National übernimmt Baden Württemberg nun die Vorreiterrolle bei der Förderung einer pfleglichen Waldbewirtschaftung, indem es als erstes Bundesland die Beschaffungsrichtlinie des Bundes umsetzt. „Als...
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