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Wintertaugliche Bereifung bei Flurförderzeugen

Winterliche Straßenverhältnisse erfordern besondere Vorkehrungen. Allerdings nicht nur vom Fahrer eines Pkw, Lkw oder Omnibusses. Auch Flurförderzeuge, die – neben Transportaufgaben auf privaten Firmengrundstücken – gelegentlich den öffentlichen Verkehrsraum nutzen, sind in der Pflicht, wie der VDMA in einem kürzlich publizierten Positionspapier mitteilte.

Veröffentlicht am
„Schließlich ist wintertaugliche Bereifung bei entsprechenden Witterungsbedingungen ausnahmslos für jedes Fahrzeug obligatorisch, das am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt“, sagte VDMA-Verkehrsexperte Andreas Schauer. Da das Thema Verkehrssicherheit für den Gesetzgeber an erster Stelle stehe, sei es nur konsequent, „die seit 2010 geltende Winterreifenpflicht unabhängig von der Fahrzeugkategorie anzuwenden – und darauf auch schon deutlich vor der kalten Jahreszeit hinzuweisen“, so der Diplom-Ingenieur. Dass sich aus dieser Rechtssetzung für den Fahrzeughalter kaum Änderungen ergeben dürften, sei maßgeblich der klaren Positionierung des VDMA zu verdanken. „Wer Flurförderzeuge einsetzt, die über eine...
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