Wintertaugliche Bereifung bei Flurförderzeugen
Winterliche Straßenverhältnisse erfordern besondere Vorkehrungen. Allerdings nicht nur vom Fahrer eines Pkw, Lkw oder Omnibusses. Auch Flurförderzeuge, die – neben Transportaufgaben auf privaten Firmengrundstücken – gelegentlich den öffentlichen Verkehrsraum nutzen, sind in der Pflicht, wie der VDMA in einem kürzlich publizierten Positionspapier mitteilte.
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„Schließlich ist wintertaugliche Bereifung bei entsprechenden Witterungsbedingungen ausnahmslos für jedes Fahrzeug obligatorisch, das am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt“, sagte VDMA-Verkehrsexperte Andreas Schauer. Da das Thema Verkehrssicherheit für den Gesetzgeber an erster Stelle stehe, sei es nur konsequent, „die seit 2010 geltende Winterreifenpflicht unabhängig von der Fahrzeugkategorie anzuwenden – und darauf auch schon deutlich vor der kalten Jahreszeit hinzuweisen“, so der Diplom-Ingenieur. Dass sich aus dieser Rechtssetzung für den Fahrzeughalter kaum Änderungen ergeben dürften, sei maßgeblich der klaren Positionierung des VDMA zu verdanken. „Wer Flurförderzeuge einsetzt, die über eine...