Fahrzeug-Zulassungsverordnung überarbeitet
Die am 1. November 2012 in Kraft getretene novellierte Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bringt Erleichterungen und mehr Rechtssicherheit für die Landwirtschaft.
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Wie der Deutsche Bauernverband (DBV) erläutert, wird die Anbringung von amtlichen Kennzeichen bei Traktoren erleichtert und die Rechtssicherheit bei Betriebserlaubnis-Freiheit älterer Anhänger und Arbeitsgeräte erhöht. Geplante Verschärfungen bei der Anbringung von Wiederholungskennzeichen konnten erfolgreich abgewendet werden. Angehängte Arbeitsgeräte brauchen weiterhin keine Kennzeichen zu führen. Werden die Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs verdeckt, wird die Anbringung von Wiederholungskennzeichen an den Arbeitsgeräten „empfohlen“. Die in Kraft getretenen Erleichterungen bei der Anbringung von amtlichen Kennzeichen an land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen betreffen Traktoren von mehr als 40 km/h bauartbedingter...