Forstamt braucht Erklärung des Brennholzkäufers
Brennholzinteressenten müssen sich ab sofort auf Änderungen beim Brennholzverkauf durch das Forstamt einstellen: Ein Verkauf (Reisschlag, Polterholz) kann erst nach Vorliegen einer Bescheinigung seitens des Holzkäufers erfolgen.
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Darin bescheinigt der Holzkäufer die Einhaltung von Standards, die bisher schon empfohlen wurden, nun aber verpflichtend sind. Zum einen ist dies die Verwendung von biologisch schnell abbaubaren Kettenhaftölen und von Motorsägen-Sonderkraftstoff anstelle normalen Benzins („Alkylatbenzin“, enthält nur etwa ein Hundertstel des krebserregenden Benzol im Vergleich zu herkömmlichem Benzin und ist im Forst-Fachhandel erhältlich). Zum anderen muss die Teilnahme an einem qualifizierten Motorsägenlehrgang bescheinigt werden – der Verweis auf langjährige Praxis und Erfahrung in der Brennholzaufarbeitung sowie im Umgang mit der Motorsäge ist nicht mehr ausreichend. Hintergrund sind die Richtlinien des PEFC-Zertifizierungssystems das...