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Geld für den Wald indirekt auch 2014 verfügbar

Waldbesitzer, die noch bis zum 15. Oktober 2013 einen Antrag auf forstliche Förderung stellen, können die Maßnahmen dann im kommenden Jahr durchführen. Das ist wichtig, denn für 2014 hat das Land aufgrund von Verzögerungen bei der EU die forstliche Förderung ausgesetzt. Was das bedeutet und worauf es ankommt, erklären der forstliche Berater des Landesbauernverbandes, Marijan Gogic, und Stefan Laur, beide vom Forstamt Ravensburg.

Veröffentlicht am
Aufwändungen für Pflanzung beziehungsweise Saat einschließlich der Kulturvorbereitung sind zuwendungsfähig
Aufwändungen für Pflanzung beziehungsweise Saat einschließlich der Kulturvorbereitung sind zuwendungsfähigNeub
Die neue Förderrichtlinie für den Zeitraum ab 2014 kann vom Land erst nach Vorliegen der EU-Vorgaben erstellt werden. Dies kann noch einige Zeit dauern. Im Förderjahr 2014 können daher keine neuen Maßnahmen beantragt werden. Bereits bewilligte Maßnahmen sind hiervon gänzlich unberührt. Das heißt, wenn für diese Maßnahmen eine Fertigstellung für 2014 vorgesehen ist, so kann der Waldbesitzer diese Maßnahmen ganz regulär in 2014 abrechnen. Das gleiche gilt auch für Maßnahmen, die 2013 noch beantragt und bewilligt werden. Wenn der Waldbesitzer für Maßnahmen, die erst für 2014 geplant sind, bereits in 2013 (Stichtag 15. Oktober 2013) den Förderantrag stellt, kann die Maßnahme noch dem Förderjahr 2013 zugeordnet und im Rahmen der zur...
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