Die neue Pflanzenschutz-Geräteverordnung ist am 6. Juli 2013 in Kraft getreten. In Gebrauch befindliche Pflanzenschutzgeräte müssen nach § 3 dieser Verordnung jetzt nicht mehr in Abständen von zwei, sondern ab sofort innerhalb von drei Jahren (sechs Kalenderhalbjahren) bei einer amtlich anerkannten Kontrollwerkstätte geprüft werden. Zuvor war die Prüfpflicht von Pflanzenschutzgeräten wie die technische Überwachung von Kraftfahrzeugen alle zwei Jahre geregelt. Dies ist aus Gründen der innergemeinschaftlichen Anpassung seit letztem Sommer geändert. Diese Nachricht hat sich im Vorfeld schnell herumgesprochen und dazu geführt, dass bereits angesetzte Prüftermine von Kunden der Prüfwerkstätten abgesagt wurden. Wer dennoch unbeirrt das...