Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Gerichtsurteil

Grünschnitt darf in die Anlage

Gute Nachrichten für Deutschlands Hobbygärtner und Kommunen: Biogasanlagen können ab sofort wieder wie gewohnt Pflanzenabfälle aus Gärten, kommunalen Parkanlagen, Sportplätzen und der Landschaftspflege verwerten und daraus klimafreundlichen, heimischen Ökostrom produzieren.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Rueß
Artikel teilen:
Diese Praxis war seit August 2014 durch eine klärungsbedürftige Rechtslage im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014) unterbunden worden. Der Fachverband Biogas e.V. konnte nun eine Klärung des Problems erwirken: „Wir sind sehr froh, dass wir uns mit dem Bundeswirtschaftsministerium auf eine Auslegung des Sachverhaltes verständigen konnten, die unseren Betreibern Rechtssicherheit bi etet und die sinnvolle Verwertung der Abfälle nun wieder ermöglicht“, sagt Dr. Claudius da Costa Gomez, Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Biogas. Seit Jahren bieten bundesweit mehr als 1000 Biogasanlagen Privatleuten und Kommunen den Service an, ihre Pflanzabfälle in der Biogasanlage zu verwerten. Ein Angebot, das sehr gerne angenommen wurde. Umso größer daher das Unverständnis von Biogasanlagenbetreibern und Gemeinden, als plötzlich Juristen aufgrund der Neufassung des EEG davor warnen mussten, solche Materialien in so genannten NawaRo-Anlagen einzusetzen. Nach juristischer Einschätzung war es nicht auszuschließen, dass der Einsatz von Grüngut zum Verlust der kompletten Vergütung für den Einsatz nachwachsender Rohstoffe und damit in die Insolvenz geführt hätte. Nun wurde klargestellt, dass Grüngut weiterhin als nachwachsender Rohstoff im Sinne des EEG gilt.
0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.