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Bundeskabinett verabschiedet die Verordnung zur Förderung der Biogaseinspeisung

Das Bundeskabinett hat am 12. März 2008 nach der Beschlussfassung des Bundesrates die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) erarbeitete Verordnung zur Förderung der Biogaseinspeisung in das bestehende Erdgasnetz endgültig verabschiedet. Dabei soll die Nutzung des Biogases verstärkt im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung und Kraftstoffnutzung erfolgen. Das Bundeskabinett folgt mit dieser Verordnung in wesentlichen Teilen den Empfehlungen der Bundesverbände BBK und B.KWK.
Veröffentlicht am
Die Verordnung stellt einen wichtigen ersten Schritt für die Biomethaneinspeisung in das Erdgasnetz dar und beseitigt wesentliche Hemmnisse und Unklarheiten der bisherigen Praxis. Im Einzelnen sind folgende Schwerpunkte geregelt: Ø Für das Anschlussbegehren und die Veröffentlichungspflichten des Netzbetreibers wurden klare Regelungen getroffen. Ø Die Übergabe des Biomethans/ Bio-Erdgases an den Netzbetreiber erfolgt nun direkt nach der Aufbereitung. Ø Der Netzbetreiber ist für die Anpassung des Bio-Erdgases an die eichrechtlichen Vorgaben und Druckverhältnisse in seinem Netz verantwortlich. Dabei werden die Investitionskosten zur Hälfte aufgeteilt. Ø Die Betriebskosten werden vom Netzbetreiber getragen. Ø Bio-Erdgas muss vorrangig...
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