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Ausweispflicht für Altbauten in Stuttgart

Kein Ausweis, kein Mietvertrag: Wer ab dem ersten Juli 2008 Häuser oder Wohnungen in Stuttgart vermieten oder verkaufen möchte, kommt am Energie-Gebäudepass nicht mehr vorbei. „Ab sofort gilt für Altbauten eine Ausweispflicht. Ein schlecht isolierter Bau hat dann auf dem Mietmarkt kaum eine Chance: Auf eine Energieschleuder mit vier Wänden fallen potenzielle Mieter jetzt nämlich nicht mehr rein“, so Jakob Seybold, Bezirksverbandsvorsitzender der IG BAU Stuttgart.
Veröffentlicht am
Bisher war der Ausweis nur für Neubauten Pflicht. Für Besitzer von Altbauten ist jetzt aber höchste Eile geboten. „Wer den Ausweis beim Kauf- oder Mietvertrag nicht vorlegen kann, riskiert ein Bußgeld bis zu 15.000 Euro“, so der Gewerkschafter. Zunächst ist der Ausweis nur für Gebäude vorgeschrieben, die bis 1965 gebaut wurden. „Ab Januar kommenden Jahres gilt die Ausweispflicht dann für alle Wohngebäude“, so Seybold. Dabei haben Hausbesitzer bis Oktober noch die Wahl: Entweder sie lassen den Ausweis aus dem Energiebedarf der letzten drei Jahre errechnen – oder ein Spezialist nimmt das Gebäude vom Dachstuhl bis zum Heizungskeller in Sachen Energieverbrauch unter die Lupe. „Das ist zwar etwas teurer, aber auch deutlich aussagekräftiger....
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