Welche Technik für die Ausbringung auf Grünland die richtige ist, beleuchtete unlängst Jörg Messner vom Bildungs- und Wissenszentrum Aulendof anlässlich eines Gülletages. So dürfen laut Dünge-Verordnung ab 1. Januar 2010 keine Güllewagen mit freiem Auslauf auf den Verteiler oder zentrale Prallverteiler mit Abstrahlung nach oben verwendet werden. Gleiches gilt für Güllewagen mit senkrecht angeordneter, offener Schleuderscheibe. Lediglich für Geräte, die vor 2006 in Betrieb genommen wurden, gibt es eine Übergangsfrist bis Ende 2015. Ein wesentlicher Aspekt der Ausbringung sind die auftretenden Ammoniakemissionen (NH3). So kommt es bei Prallteller und Pendelverteiler zu NH3-Verlusten von 20 bis 100 Prozent, bei Schleppschlauch und -schuh...