Tierarzneimittel: Neue Vorschriften
Anfang Juli tritt eine neue EU-Verordnung zu Höchstmengen von Arzneimittelrückständen in Nahrungsmitteln in Kraft. Ziel ist es, Verbraucher vor gesundheitlich bedenklichen Rückständen von Tierarzneimitteln zu schützen, betont das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)jetzt in einer Pressemitteilung.
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