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Tierarzneimittel: Neue Vorschriften

Anfang Juli tritt eine neue EU-Verordnung zu Höchstmengen von Arzneimittelrückständen in Nahrungsmitteln in Kraft. Ziel ist es, Verbraucher vor gesundheitlich bedenklichen Rückständen von Tierarzneimitteln zu schützen, betont das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)jetzt in einer Pressemitteilung.

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Dazu haben Experten die Verfahren zur Festlegung der Grenzwerte verbessert. Zudem wurden die Maßnahmen bei einem Nachweis von pharmakologisch wirksamen Substanzen in Lebensmitteln europaweit vereinheitlicht. Nach den neuen Vorschriften darf außerdem kein Tierarzneimittel ohne festgelegte Rückstandshöchstmenge für Nutztiere zugelassen werden. Die Anwendung von verbotenen oder nicht geprüften Stoffen in Lebensmittel liefernden Tieren ist nicht erlaubt. Die Verordnung richtet sich an pharmazeutische Unternehmer, nationale Zulassungsbehörden und die Lebensmittelüberwachung.
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