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Analogkäse darf nicht als Käse vermarktet werden

Bei der Vermarktung von Käseimitat – sogenanntem Analogkäse – darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass es sich bei diesem Produkt um Käse handelt. Das schreibt die Bundesregierung jetzt in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Vielmehr sei der ”gemeinschaftsweit verankerte Bezeichnungsschutz für Milch und bestimmte Milcherzeugnisse“ einzuhalten.
Veröffentlicht am
Um der Problematik der möglichen Verbrauchertäuschung zu begegnen, hat das zuständige Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit einem verstärkten Informationsangebot im Internet und mit Plakatanzeigen unter dem Motto ”Achtung Käseschwindel“ reagiert. Zudem wurden die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Länder im Hinblick auf die korrekte Kennzeichnung und Aufmachung von Käseimitat sensibilisiert.
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