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QS: Übergangsfristen laufen aus

Der 1. Januar 2010 ist ein wichtiger Stichtag für den Futtermittelbereich. An diesem Tag enden die Übergangsfristen für Unternehmen im QS-System, die Futtermittel lagern/umschlagen oder mit ihnen handeln.
Veröffentlicht am
Unternehmen aus dem Bereich Lagerung/Umschlag müssen erstmals ab dem 1. Januar 2010 eine Zertifizierung nach QS oder einem von QS anerkannten Standard nachweisen. Während Transporteure schon seit 2008 der Zertifizierungspflicht unterliegen, galt für den Bereich Lagerung und Umschlag bislang die freiwillige Teilnahme. Auch für die Handelsstufe ändert sich etwas. QS erkennt zwar zertifizierte Qualitätsmanagementsysteme unter bestimmten Voraussetzungen an. Eine ausschließliche Zertifizierung nach ISO 9001:2000 ist aber ab dem 1. Januar 2010 nicht mehr ausreichend. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Zertifizierung nach QS oder einem QS-anerkannten Standard Pflicht. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Arbeitshilfe Futtermittelwirtschaft
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