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Nordrhein-Westfalen bereitet Kupier-Erlass vor

Wie der Interessengemeinschaft Deutscher Schweinehalter (ISN) jetzt die Westfälischen Nachrichten zitiert, werde im Kreis Steinfurt, wie voraussichtlich in den meisten Kreisen mit vielen Schweinehaltern über den so genannten "Schwanz-Erlass" der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen debattiert. Der Erlass besagt, dass die Schwänze von Schweinen nur noch dann kupiert werden dürfen, wenn dies unerlässlich sei.
Veröffentlicht am
Wann das Kupieren unerlässlich sei, sollten nun die Kreis-Veterinäre klären. "Um dieses Kriterium der Unerlässlichkeit haben wir uns angeblich in der Vergangenheit zu wenig gekümmert", meinte Kreis-Veterinär Dr. Christoph Brundiers auf Anfrage der Westfälischen Nachrichten. Von "Unerlässlichkeit" könne jetzt nur noch die Rede sein, wenn ein Landwirt nachweisen könne, dass er sich hat beraten lassen sowie ein Konzept ausgearbeitet und daraus resultierende Maßnahmen umgesetzt hat. So sollten die Tiere ungehinderten Zugang zu ausreichendem Beschäftigungsmaterial haben und dürften nicht zu dicht gehalten werden. Auch müsse das Stallklima gut und die Schadgasbelastung niedrig sein. Erst wenn diese Faktoren verbessert worden seien und die Tiere...
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