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Schweine-Salmonellen-Verordnung: Was auf die Mäster zukommt

Seit Ende März ist die Verordnung zur Verminderung der Salmonellenverbreitung durch Schlachtschweine (Schweinesalmonellenverordnung) in Kraft. Für die Schweinemäster bleibt das nicht ohne Folgen. Spätestens ab Oktober 2009 Sie müssen sich an zahlreiche Verpflichtungen halten. Darauf weist das Stuttgarter Landwirtschaftsministerium (MLR) in einer Pressemitteilung Anfang dieser Woche hin.
Veröffentlicht am
Endmastbetriebe mit mehr als 100 Mastplätzen (ab 10.Oktober 2009, mehr als 50 Mastplätze): - Schweine sind gleichmäßig über das Jahr verteilt nach Stichprobenschlüssel auf Salmonellenantikörper untersuchen zu lassen. Vorteilhaft ist soweit möglich, zumindest eine Beprobung je Quartal, da der Status vierteljährlich neu zu berechen ist. - Werden über 200 Schlachtschweine pro Jahr zur Schlachtung abgegeben, sind von 60 Schweinen Proben zu ziehen. Bei geringeren Schlachttierzahlen verringert sich die Zahl der zu beprobenden Schweine nach dem Stichprobenschlüssel auf bis zu 26. - Als Probenmaterial kann entweder eine frühestens 14 Tage vor der Abgabe zur Schlachtung entnommene Blutprobe dienen oder eine am Schlachthof entnommene...
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