Schweinepest bei Wildschwein in der Eifel festgestellt
Bei einem Wildschwein aus dem Landkreis Ahrweiler ist das Virus der Schweinepest nachgewiesen worden. Das Tier stammt aus dem bestehenden gefährdeten Bezirk im Gebiet „Eifel“.
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In den gefährdeten Bezirken gelten zum Schutz der Hausschweine Auflagen für Schweinehalter und Einschränkungen für den Handel mit Schweinen. Darüber hinaus sollten Landwirte, die Schweine halten, im eigenen Interesse alle erforderlichen Maßnahmen einhalten, um einen direkten oder indirekten Kontakt zwischen Haus- und Wildschweinen zu vermeiden. Die Impfung von Hausschweinen ist verboten. Diese gelten dann als schweinepestinfiziert - mit allen Konsequenzen. Am Wochenende werden in den Impfgebieten "Pfalz" und "Eifel" wieder Impfköder für Wildschweine ausgelegt. In der Eifel wird in den Landkreisen Ahrweiler, Vulkaneifel und dem Eifelkreis Bitburg-Prüm geimpft. In der Pfalz erfolgt die Auslage in den Landkreisen Südliche Weinstraße und...



