Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Viehverkehrsverordnung (VO): Neuerungen beschlossen

Anfang Juni hat der Bundesrat die überarbeitete Viehverkehrsverordnung verabschiedet. Für die Haltung und den Transport von Schweinen ergeben sich eine Reihe von neuen Regelungen.
Veröffentlicht am
- Die Meldungen zur Hit-Datenbank und die Eintragungen in das Bestandsregister müssen in Zukunft klar unterschieden werden: Erwünscht sind die Tierkategorien Zuchtsauen, sonstige Zucht- und Mastschweine über 30 Kilo sowie Ferkel bis einschließlich 30 Kilo. - Für das bundeseinheitliche Bestandsregister wird es ein verbindliches Muster geben. Die Dokumentation der Zugangsdaten und die chronologisch geordnete Loseblattsammlung von Lieferscheinen ist erlaubt. Auch Geburten und Todesfälle müssen als Zu- und Abgänge registriert werden. Die Aufzeichnungen können elektronisch gespeichert werden. - Bei einem Ohrmarkenverlust ist es möglich, das Schwein mit einem Schlagstempel gemäß dem Fleischhygienerecht ersatzweise zu kennzeichnen. Allerdings...
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen mit kostenlosem...
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Wöchentlich alles Aktuelle aus der Branche lesen
  • Alle Ausgaben bequem nach Hause geliefert
14,- EUR / 6 Wochen
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Wöchentlich alles Aktuelle aus der Branche lesen
  • Alle Ausgaben bequem nach Hause geliefert
14,- EUR / 6 Wochen
Mehr zum Thema:
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.