Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Viehverkehrsverordnung (VO): Neuerungen beschlossen

Anfang Juni hat der Bundesrat die überarbeitete Viehverkehrsverordnung verabschiedet. Für die Haltung und den Transport von Schweinen ergeben sich eine Reihe von neuen Regelungen.
Veröffentlicht am
- Die Meldungen zur Hit-Datenbank und die Eintragungen in das Bestandsregister müssen in Zukunft klar unterschieden werden: Erwünscht sind die Tierkategorien Zuchtsauen, sonstige Zucht- und Mastschweine über 30 Kilo sowie Ferkel bis einschließlich 30 Kilo. - Für das bundeseinheitliche Bestandsregister wird es ein verbindliches Muster geben. Die Dokumentation der Zugangsdaten und die chronologisch geordnete Loseblattsammlung von Lieferscheinen ist erlaubt. Auch Geburten und Todesfälle müssen als Zu- und Abgänge registriert werden. Die Aufzeichnungen können elektronisch gespeichert werden. - Bei einem Ohrmarkenverlust ist es möglich, das Schwein mit einem Schlagstempel gemäß dem Fleischhygienerecht ersatzweise zu kennzeichnen. Allerdings...
Weiterlesen mit unserem...

BWagrar Landwirtschaftliches Wochenblatt 3 Monate Digital Mini-Abo

  • Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
43,99 EUR / 3 Monate

BWagrar Schwäbischer Bauer 3 Monate Digital Mini-Abo

  • Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
43,99 EUR / 3 Monate
Sie haben bereits ein Digital-Abo?
Sie haben bereits ein Print-Abo? Bestellen Sie ein rabattiertes Digital-Upgrade.
Mehr zum Thema:
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.