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Salmonellen: Regeln über Regeln

Die Qualität und Sicherheit GmbH (QS) hat zusammen mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium einheitliche Regeln für Schweinehalter in punkto Schweine-Salmonellen-Verordnung erarbeitet.
Veröffentlicht am
Laut Informationen der QS sind mit dem in Krafttreten der Schweine-Salmonellen-Verordnung am 24. März bei den Landwirten Fragen zum Kategorisierungszeitraum und der Leerstandszeiten der Betriebe aufgekommen. QS habe sich diesen Fragen gemeinsam mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) angenommen und Einigkeit darüber erzielt. Demnach sei der für die Kategorisierung heranzuziehende Zwölf-Monats-Zeitraum nicht an Stichtage wie den Monats- oder Quartalsbeginn gebunden, sondern könne auch unterjährig festgelegt werden (zum Beispiel 23.1 bis 22.1.). Des Weiteren sei geklärt worden, dass Leerstandszeiten (vorübergehend keine Schweinemast) nicht zum Kategorisierungszeitraum gehören. Deshalb könnten...
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