Umgang mit krankem und verletztem Geflügel
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Die Autoren des DLG-Ausschusses Geflügel gehen zunächst auf die Rechtsgrundlagen für den Umgang mit kranken und verletzten Tieren wie auch auf die tierschutzkonforme Betäubung und Tötung ein. Ein weiteres Kapitel fokussiert auf die Tierkontrolle mit Tierbeobachtung im Bestand, um schließlich ausführlich auf die notwendigen Maßnahmen einzugehen, wenn kranke oder verletzte Tiere im Bestand gefunden werden. Das Merkblatt gibt Tipps, welche Tiere zur Genesung in einem Separationsabteil untergebracht werden sollten und welche Anforderungen an ein solches Abteil zu stellen sind. Für die Frage, wann ein Tier notgetötet werden muss, ist eine Entscheidungshilfe formuliert und es sind Hinweise zu den Methoden einer tierschutzgerechten Betäubung und Tötung aufgeführt.
Geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Schmerzen und Leiden
Das DLG-Merkblatt 477 beschreibt detailliert, wie bei einer Nottötung vorzugehen ist und bezieht hierbei, neben den rechtlichen Grundlagen, sowohl die wissenschaftlichen Erkenntnisse als auch praktische Erfahrungen mit ein. Mit dieser Publikation soll dazu beigetragen werden, kranken Tieren länger anhaltende Schmerzen und Leiden zu ersparen und mögliche Vorbehalte und Unsicherheiten der verantwortlichen Personen beim Thema Nottötung abzubauen. Es ist unter www.dlg.org/merkblaetter online verfügbar. Weitere Informationen erhalten Sie im DLG-Fachzentrum Landwirtschaft.
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