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Landesregierung legt Beschwerde gegen Urteil zum Wasserentnahmeentgelt ein

Umweltministerin Tanja Gönner sieht im Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim weit reichende Konsequenzen und kündigt Eckpunkte zur Novellierung des Wasserentnahmeentgelts an: "Wir wollen Baden-Württemberg als Energiestandort stärken."
Veröffentlicht am
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) hat das Land mit Urteil vom 6. Dezember 2005 (Aktenzeichen: 8 S 314/03) dazu verpflichtet, über den Antrag der EnBW Kraftwerk-AG, das Wasserentnahmeentgelt für das Kernkraftwerk Philippsburg für die Jahre 1998 und 1999 zu ermäßigen, erneut zu entscheiden. Dabei muss die Rechtsauffassung des Gerichts berücksichtigt werden. Gegen das Urteil ist keine Revision zugelassen. Das Land werde dennoch eine so genannte Nichtzulassungsbeschwerde einreichen, kündigte am 16. Mai 2006 Umweltministerin Tanja Gönner in Stuttgart an. "Das Urteil hätte weit reichende Konsequenzen für den Landeshaushalt", erklärte Gönner. Der Streitwert liege im vorliegenden Fall bei bis zu 27 Millionen Euro. Außerdem sei...
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